Pflege und Betreuung zu Hause – individuell, zuverlässig, aus einer Hand
Die meisten Menschen möchten im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, auch wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Ziel der ambulanten Pflege ist, durch eine individuelle, bedarfsgerechte und fachlich kompetente Pflege die Eigenständigkeit zu bewahren. Die Ambulanten Dienste bieten darüber hinaus in der häuslichen Umgebung Rat und Hilfe bei der Pflege und Betreuung sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung kranker, alter und behinderter Menschen. Rund 50 Mitarbeiter*innen versorgen täglich mehr als 250 Menschen.
Bei akuten und chronischen Erkrankungen übernimmt der ambulante Pflegedienst die nach ärztlicher Anordnung notwendige Versorgung, die sogenannte Behandlungspflege. Das bedeutet, die Mitarbeiter*innen stellen oder verabreichen Medikamente, führen Verbandswechsel durch, helfen beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und legen zum Beispiel Wundverbände an. Das Wechseln eines Blasenkatheters, die stundenweise Beatmungspflege und die Infusionstherapie gehören ebenso zu ihren Aufgaben. Die Kosten für diese Leistungen übernimmt die Krankenkasse. Der Patient zahlt nur einen geringen Eigenanteil. Des Weiteren verfügen die Mitarbeiter*innen über eine Zusatzqualifikation im Bereich "Wundexperte".
Eine besondere Pflege und Betreuung können wir für Schwerstkranke übernehmen. Die palliative Begleitung von Patient*innen ist eine wesentliche Aufgabe unseres Teams.
Über die Behandlungspflege hinaus bietet der Caritasverband Gladbeck bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) auch die Grundpflege gemäß SGB XI an. Hierzu gehört die Körperpflege ebenso wie die Mobilisation. Ein weiterer Bestandteil der Grundpflege ist der Bereich der Ernährung: Die Mitarbeiter*innen der Ambulanten Pflege bereiten das Essen mundgerecht zu und sind bei der Nahrungsaufnahme behilflich.
Alle Leistungen können ganz individuell in Anspruch genommen werden. Sie können auch ohne Pflegegrad geleistet werden und werden dann privat in Rechnung gestellt.
Ein weiteres Angebot ist die Verhinderungspflege, durch die pflegende Angehörige bei Urlaub, Krankheit oder Verhinderung jeglicher Art vertreten werden. Anfallende Aufgaben im Haushalt, zum Beispiel Einkauf, Wäschepflege etc., Grundpflege und Betreuung können dabei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen werden. Der Pflegebedürftige hat Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn er mindestens ein halbes Jahr zu Hause gepflegt wurde. Die pflegenden Personen sollen durch diese Unterstützung entlastet und vertreten werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Leistungen stundenweise in Anspruch zu nehmen.
Die Finanzierung der Verhinderungspflege ist bei Vorliegen eines Pflegegrades bei der Pflegekasse zu beantragen. Es können pro Kalenderjahr Leistungen bis zu 1.612 Euro für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen übernommen werden. Außerdem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Die Verhinderungspflege kann dadurch auf bis zu 150 Prozent des bisherigen Betrages (2.418 Euro) ausgeweitet werden.
Manchmal fehlt es in zunehmendem Alter an etwas Unterstützung im Haushalt. In dieser Situation hilft die hauswirtschaftliche Versorgung der Ambulanten Dienste. Sie ermöglicht dem älteren Menschen, weiterhin ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu verbringen. In diesem Fall stehen dem Pflegebedürftigen auch aus dem Pflegestärkungsgesetz II Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung.
Bei Fragen im Bereich der Pflege und Betreuung sowie zu Leistungen im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II bieten wir – nach vorheriger telefonischer Terminabsprache – eine individuelle Beratung an.