Caritasrat
Der Caritasrat tagt mindestens dreimal jährlich. Er besteht aus neun Mitgliedern: Acht Mitglieder werden von der Delegiertenversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, ein vom Bischof von Essen ernannter Theologe ist geborenes Mitglied. Die Mitglieder des Caritasrates sind grundsätzlich unentgeltlich tätig.
Der Vorsitz des Caritasrates wird vom Caritasrat aus seiner Mitte gewählt und vom Bischof ernannt.