Ein gelingendes Miteinander von Eltern und Kind ist die beste Basis für eine gesunde Entwicklung
Eltern eines Babys oder Kleinkindes zu sein, ist eine große Herausforderung.
Die gemeinsame Entwicklungsaufgabe von Eltern und Kind ist die gegenseitige feinfühlige Abstimmung der jeweiligen Bedürfnisse. Sie stabilisiert die Beziehung und bildet die beste Basis für eine gesunde Entwicklung. Im gemeinsamen Abstimmungsprozess ist es für Eltern nicht leicht, eine gute Balance zu finden zwischen dem, was hilfreich und erforderlich für ihr Kind ist, und dem, was die Eltern für sich selbst brauchen.
Schreien, Saugen, Schlafen und Verdauen in der Babyzeit, Trinken und Essen, Trotzen, Wutanfälle und Klammern in der weiteren Entwicklung sind normale Verhaltensweisen eines Kleinkindes - und doch können sie zu einem Problem für die kleine Familie werden.
Krisen entstehen, wenn das Schreien unerträglich wird, wenn die Sorge besteht, dass das Kind nicht satt wird, wenn Babys nicht schlafen können, wenn Kinder sich nicht erwartungsgemäß entwickeln und wenn sie häufig und intensiv trotzen. Dann kann professionelle Unterstützung hilfreich sein.
Die Baby-Kleinkind-Sprechstunde wird von einem pädagogisch-therapeutischen Team angeboten. In der Beratung werden die Familien in der Bewältigung von entwicklungsphasentypischen Herausforderungen unterstützt. Dazu können u. a. Videoaufnahmen genutzt werden. Sie sind eine Möglichkeit, kindliche Verhaltensweisen besser zu verstehen und angepasste Antworten zu finden. Gemeinsam mit den Eltern wird ein Weg zu einem gelingenden Miteinander entwickelt.
Sie können sich an uns wenden, wenn Ihr Kind viel schreit oder sich auffällig zurückzieht, Trinken, Essen und/oder Schlafen problematisch sind oder Ihr Kind Sie durch Unzufriedenheit, Unruhe, Spielunlust, exzessives Trotzen oder Klammern herausfordert. Aber auch wenn Sie sich mit Ihrem Kind unsicher fühlen, Sie sehr belastet oder in Sorge sind oder Sie keinen "richtigen Draht" zu Ihrem Kind finden, beraten wir Sie gerne.
Das Beratungsangebot ist für Gladbecker Familien und kostenlos. Es kann ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren des Kindes in Anspruch genommen werden.