Besonderer Schutz für Mitarbeiter/innen mit Behinderungen
Bei der Schwerbehindertenvertretung handelt es sich um eine gewählte Vertrauensperson. Zu ihren wesentlichen Aufträgen gehören die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und das Vermeiden von Benachteiligungen bzw. das Bemühen, diesen entgegenzuwirken. Sie „fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite“ (SGB IX, § 95).
In enger Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung tritt sie frühzeitig mit dem Dienstgeber in Kontakt, um sinnvolle Regelungen und Hilfen für langzeiterkrankte sowie gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter/innen zu schaffen.
Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, besitzt die Schwerbehindertenvertretung umfassende Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte beispielsweise hinsichtlich der Integration (schwer-)behinderter Mitarbeiter/innen, der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes sowie der beruflichen Weiterbildung.