Wegweiser zu einer Tätigkeit in den Caritaswerkstätten
Ein erstes Informationsgespräch vor Ort mit dem sozialen Dienst bietet einen ersten Eindruck vom Arbeiten in den Caritaswerkstätten. Hospitationen bzw. Praktika machen es möglich, die Betriebsstätte genauer kennen zu lernen.
Bei Interesse an einer Aufnahme beginnt nun das formale Aufnahmeverfahren: Zunächst wird hierfür ein „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ beim zuständigen Rehabilitationsträger gestellt. In der Regel ist dies die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger. Die Aufnahme in die Caritaswerkstätten kann erfolgen, sobald der zuständige Fachausschuss eine entsprechende Entscheidung getroffen hat.
Bei Interesse an einer Aufnahme nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Informationsgespräch. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne beim Antragsverfahren. Wir informieren Sie nach der Sitzung des Fachausschusses auch umgehend über seine Entscheidung.