Auch persönliche Daten sind bei der Caritas in guten Händen
Der gesetzlich vorgeschriebene Umgang mit persönlichen Daten ist für den Caritasverband detailliert im Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) geregelt: "Aufgabe des Datenschutzes ist es, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser Daten zu schützen" (Präambel). Das KDG legt unter anderem fest, dass persönliche Daten nur auf der Basis einer Rechtsgrundlage verarbeitet werden dürfen, nur für den jeweiligen Arbeitsauftrag verwendet werden dürfen, nur solange gespeichert werden dürfen, bis der jeweilige Auftrag erfüllt ist, nicht ohne weiteres an Dritte weitergeben werden dürfen und sicher aufbewahrt werden müssen.
Aber der Schutz persönlicher Daten stellt für den Verband auch einen essentiellen Dienst am Menschen dar, zu dem er sich aus seiner christlichen Grundhaltung heraus verpflichtet fühlt. So steht im Codex Iuris Canonici (1983): "Niemandem ist es erlaubt, den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig zu schädigen und das Recht irgendeiner Person auf Schutz der eigenen Intimsphäre zu verletzen."
Aus dieser Haltung heraus und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ergreift der Verband systematisch in all seinen Diensten und Einrichtungen Maßnahmen, um die persönlichen Daten seiner Kund*innen und seiner Mitarbeiter*innen effektiv zu schützen. Ein fachkundiger Datenschutzbeauftragter begleitet, berät und kontrolliert ihn bei der Umsetzung des Datenschutzsystems.
Wenn Sie weiterführende Fragen zu unserem Datenschutzkonzept haben, können Sie sich gerne an unsere Datenschutzkoordinatorin oder an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Bewerber*innen und potentielle Mitarbeiter*innen können sich auch gerne an unsere Personalabteilung wenden.