Mit-Wirkung
Der Werkstattrat achtet darauf, dass die geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Er wird über die Einnahmen der Werkstatt und deren Verwendung informiert, nimmt Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegen und berät in regelmäßigen Abständen mit der Werkstattleitung über Lösungen.
Für die Caritas-Werkstätten gilt bundeseinheitlich die Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (CWMO). In dieser Verordnung sind Rechte und Pflichten der Werkstatträte geregelt. Werkstatträte sind auch auf Landes- und Bundesebene organisiert. Die Wahlen zum Werkstattrat finden alle vier Jahre statt.