Fit bleiben für die Pflege
Pflegende Frauen und Männer haben Anspruch auf eine Kurmaßnahme, seit 2013 das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in Kraft getreten ist. Da die psychischen, physischen und zeitlichen Belastungen in der Pflege von Angehörigen ähnlich wie bei Müttern enorm sind und zu Erkrankungen führen können, ist die medizinische Notwendigkeit als Voraussetzung für die Beantragung einer Kurmaßnahme gegeben. Die Teilnahme der zu pflegenden Person an der Kurmaßnahme ist ebenfalls möglich, wenn eine Versorgung Zuhause nicht in Betracht kommt.
Die Kurberatung des Caritasverbandes Gladbeck bietet allgemeine Informationen und individuelle Beratungstermine an, um alle Fragen zu einem Kuraufenthalt zu beantworten. Sie vermittelt in Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren, Mütterkuren, Väterkuren und Kuren für pflegende Angehörige.