Aktive Mitgestaltung
Die Tätigkeit der MAV regelt sich nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Ihre Hauptaufgabe besteht darin, darauf zu achten, dass die Arbeitsbedingungen den arbeitsrechtlichen Grundlagen und den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) entsprechen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe arbeitet sie vertrauensvoll mit dem Dienstgeber zusammen.
Die MAV nimmt beispielsweise Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegen und wirkt darauf hin, dass diese ernst genommen und bearbeitet werden. Sie regt Maßnahmen zugunsten von Diensten oder Einrichtungen und deren Belegschaft an und setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein. Außerdem wirkt sie bei persönlichen Angelegenheiten (z.B. Einstellung, Höhergruppierung, Kündigung) und bei vielfältigen Angelegenheiten der Dienststellen (z.B. Arbeitszeitgestaltung, Urlaubsplanung, Einführung technischer Anlagen) mit.
Im Caritasverband Gladbeck gibt es für vier Arbeitsbereiche jeweils eine eigene MAV. Ihre Vorsitzenden bilden die Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) mit der Aufgabe, übergreifende Angelegenheiten zu bearbeiten. Auch die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirkt in der GMAV mit.